Abschnitt 15 - Zu § 10 Abs. 3:
Die Wirksamkeit der Ableitung kann z. B. durch Wahrnehmung oder Augenschein prüfbar sein. Die Prüfbarkeit beeinhaltet auch die leichte Zugänglichkeit dieser Einrichtungen.
Die Wirksamkeit der Ableitung kann z. B. durch Wahrnehmung oder Augenschein prüfbar sein. Die Prüfbarkeit beeinhaltet auch die leichte Zugänglichkeit dieser Einrichtungen.