DGUV Information 201-028 - Gesundheitsgefährdungen durch Biostoffe bei der Schimmelpilzsanierung

Abschnitt 4.3 - 4.3 Abnahme

Nach der Sanierung ist es die Aufgabe des Auftraggebenden im Rahmen einer Abnahme den Erfolg der Sanierungsmaßnahmen festzustellen. Die Abnahme erfolgt vor Aufhebung der Schutzmaßnahmen und kann gemeinsam mit einer Planerin bzw. einem Planer oder einer Gutachterin bzw. einem Gutachter erfolgen. Hinweise zur Abnahme liefert das WTA-Merkblatt "Ziele und Kontrolle von Schimmelpilzsanierungen in Innenräumen".