TRGL 242 - TR Gashochdruckleitungen 242

Abschnitt 5 TRGL 242 - Ausbessern von Schweißnähten (1)

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)

Schweißnähte, die nicht dem festgelegten Beurteilungsmaßstab entsprechen, sind auszubessern oder zu erneuern. Ausgebesserte Schweißnähte sind erneut zerstörungsfrei zu prüfen. Werden bei dieser Prüfung an der ausgebesserten Stelle wiederum Fehler festgestellt, so ist die Naht zu erneuern.