Abschnitt 8 - 8. Betriebsanweisung/Unterweisung
Wurde in der Gefährdungsbeurteilung eine Belastung durch Hitze festgestellt, ist diese in der Betriebsanweisung zu berücksichtigen. Die Beschäftigten sind regelmäßig zu unterweisen.
![ccc_1541_07.jpg](https://resources-eu-prd.wk-onega.com/docmedia/attach/WKDE-LTR-DOCS-PHC/ccc_1541_07.jpg)
Bild 7: Beispiel einer Betriebsanweisung, die auch auf den Aspekt Hitze eingeht.