Abschnitt 9 - 9 Arbeitsmedizinische Untersuchungen
Personen, die sauerstoffreduzierte Bereiche der
Risikoklasse 1 [O2 Konzentration c 17,0 > c ≥ 15,0 Vol.-%]
und/oder der
Risikoklasse 2 [O2 Konzentration c 15,0 > c ≥ 13,0 Vol.-%]
betreten, sind vor Arbeitsaufnahme und danach in regelmäßigen Abständen, gemäß DGUV Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen - DGUV Grundsatz G 28 "Arbeiten in sauerstoffreduzierter Atmosphäre", arbeitsmedizinisch zu untersuchen.
Die Untersuchung dient der Feststellung, ob bei diesen Personen gesundheitliche Bedenken gegen eine Tätigkeit in technisch sauerstoffreduzierter Atmosphäre bestehen.
Ein Einsatz in Räumen mit sauerstoffreduzierter Atmosphäre darf erst stattfinden, wenn die Untersuchung gemäß dem DGUV Grundsatz G 28 erfolgt ist.
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