DGUV Information 201-022 - Handlungsanleitung für die Arbeit mit Geräten zur provisorischen Rohrabsperrung

Abschnitt 4.3 - 4.3 Maßnahmen vor Arbeitsbeginn

Die Rohrabsperrgeräte müssen vor dem Einsatz auf augenfällige Mängel geprüft werden. Vor dem Einbau von Rohrabsperrgeräten müssen die Rohrleitungen im unmittelbaren Einsatzbereich auf augenfällige Mängel untersucht werden. Die Rohrleitungen und Schachteinbauten müssen im Bereich der Absperrung ausreichend stabil, ebenflächig (z. B. ohne scharfe Kanten) und sauber sein. Rohrleitungen ohne Auflast sind gegen unzulässige Verschiebungen zu sichern.