Abschnitt 3.1 - 3 Durchführung der Prüfung
3.1 Allgemeines
Defekte elektrische Arbeitsmittel können sowohl eine Gefahr für die damit arbeitenden als auch für die in der Nähe befindlichen Personen sein. Außerdem können sie den Betriebsablauf stören.
Durch Wiederholungsprüfungen soll sichergestellt werden, dass bei bestimmungsgemäßem Gebrauch der Geräte keine Gefahr für die Benutzer oder die Umgebung besteht.
Die zur Prüfung befähigten Person hat festzulegen, welche Prüfungen durchzuführen sind, um die Sicherheit des Prüflings festzustellen.
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In den folgenden Abschnitten werden der Prüfumfang der wiederkehrenden Prüfungen dargestellt und die einzelnen Prüfarten, -schritte und -verfahren erläutert. Die in dieser DGUV Information genannten Grenzwerte und Verfahren basieren auf den bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung geltenden elektrotechnischen Regeln (siehe auch Anhang).