Abschnitt 2.5 - 2.5 Durchführung der Prüfung
Der freie Abstand zwischen Lasteinleitungsrahmen und Stein darf 15 mm nicht unterschreiten (siehe Bild 6).
Die Prüfkörper sind mit einer Laststeigerung von 0,1 kN/s gemäß Bild 6 zu belasten. Die Höchstlast (Versagenslast) Fu ist erreicht, wenn keine weitere Zunahme der Last zu verzeichnen ist oder der Verschiebungsweg des Bolzens 5 mm übersteigt.