Abschnitt 1 TRD 450 Anlage 2 - Geltungsbereich (1)
Diese TRD gilt für die sicherheitstechnischen Anforderungen an Anlagen zur Lagerung von Ammoniak-Wassergemischen in Druckbehältern für Dampfkesselanlagen. Bei Lagerung von Ammoniak-Wassergemischen in Druckbehältern ist der zulässige Betriebsüberdruck > 0,1 bar (2).
Diese TRD umfaßt im einzelnen:
TRD 451 Anlage 2 - | Anlagen zur Lagerung von Ammoniak-Wassergemischen in Druckbehältern für Dampfkesselanlagen; Lagerbehälter, |
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TRD 452 Anlage 2 - | Anlagen zur Lagerung von Ammoniak-Wassergemischen in Druckbehältern für Dampfkesselanlagen; Ausrüstung, Aufstellung, Betrieb |
Sie gelten zusätzlich zu den übrigen TRD; siehe hierzu auch TRD 001.
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)
Bei Inkrafttreten der EG-Druckgeräte-Richtlinie voraussichtlich > 0,5 bar