Abschnitt 8.5 - 8.5 Anordnung elektrischer Geräte und Installationen
Nicht explosionsgeschützte elektrische Geräte und Installationen müssen außerhalb der Ex-Zonen angeordnet werden, z. B. Beleuchtungseinrichtungen einschließlich Schalter, zentrale Schleifstaubabsaugeinrichtungen, Steckdosen. Ausnahmen hiervon sind in Abschnitt 8.6 festgelegt.