Abschnitt 4.2 - 4.2 Ermittlung der psychischen Belastungen
Die Ermittlung psychischer Belastungen ist ebenfalls Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung. Psychische Belastungen können sich zum Beispiel ergeben aus:
Verspäteter Anlieferung der Zeitungspakete
Schlechter Tourenplanung
Extremen Wettersituationen
Wenn die Beurteilungen möglicher psychischer Fehlbeanspruchungen Hinweise auf Probleme ergeben und weiterer Informationsbedarf bleibt, dann können Informationen bzw. Unterlagen, einschließlich von Vorschlägen für anzuwendende Methoden beim Unfallversicherungsträger angefordert, werden. Bestehen deutliche Probleme, dann ist eine Lösung häufig nur mit Hilfe von außerbetrieblichen Beratern möglich. Bei der Auswahl ist darauf zu achten, dass sie über das entsprechende Fachwissen verfügen.