DGUV Information 214-083 - Der sicherheits-optimierte Transporter

Abschnitt 4.12 - 4.12 Standheizung, Standklimaanlage

Wenn öfter längere Standzeiten anfallen oder die Fahrerin bzw. der Fahrer im Fahrzeug die Pause verbringt, bedarf es einer ausreichenden Erwärmung, besser noch Klimatisierung der Kabine. Da der Fahrzeugmotor aus Umweltschutzgründen im Stand nicht betrieben werden darf, ist die nötige Erwärmung bzw. Klimatisierung nur über eine Standheizung bzw. Standklimaanlage zu erzielen.