Abschnitt 5 - Zu § 2 Abs. 3 Nr. 3:
Siehe "Grundsätze für die Anerkennung von Sachverständigen für die Prüfung von Druckluftbehältern auf Wasserfahrzeugen" (ZH 1/141).
Das Verzeichnis der anerkannten Sachverständigen kann von der Berufsgenossenschaft angefordert werden.