DGUV Information 207-006 - Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche

Abschnitt 3.4 - 3.4 Zusätzliche Anforderungen

In Einzelfällen können zusätzliche Kriterien bei der Auswahl von Bodenbelägen zu berücksichtigen sein. Dies gilt insbesondere für nassbelastete Barfußbereiche in medizinischen Badeabteilungen (z. B. balneologischen und hydrotherapeutischen Abteilungen von Krankenhäusern und Kureinrichtungen). Wegen körperlicher Behinderung von Patientinnen und Patienten müssen dort z. B. folgende Gesichtspunkte beachtet werden:

  • Gehen mit Krücken

  • Befahren mit Gehhilfen, Krankenstühlen oder mobilen Personenliftern

  • Reflexauslösung bei bestimmten Patientinnen und Patienten (z. B. Spastikern)