Abschnitt 7 TRD 108 - Festigkeitskennwerte für die Berechnung (4)(2)
Als Festigkeitskennwerte für die Berechnung gelten:
7.1 Bei Gußeisen nach Abschnitt 2.1 die Erwartungswerte für die Zugfestigkeit im Gußstück bei Raumtemperatur gemäß DIN 1691, Tafel 1.
7.2 Bei Gußeisen nach Abschnitt 2.2 die 0,2-Grenze nach Tafel 2.
Bei Gußstücken mit Wanddicken über 200 mm sind die Festigkeitskennwerte zwischen Hersteller, Besteller (Betreiber) und Sachverständigem zu vereinbaren.
Tafel 2 Festigkeitskennwerte bei Gußeisen mit Kugelgraphit
Werkstoff- sorte | Festigkeitskennwerte K in N/mm2 0,2-Grenze bei Betriebstemperatur in °C | ||||||
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20 (50) | 100 (120) | 150 | 200 | 250 | 300 | 350 | |
a) für Wanddicken bis einschließlich 60 mm | |||||||
GGG-35,3 | 220 | 210 | 200 | 180 | 170 | 150 | 140 |
GGG-40,3 | 250 | 240 | 230 | 210 | 200 | 180 | 160 |
b) für Wanddicken über 60 bis 200 mm | |||||||
GGG-40,3 | 230 | 220 | 210 | 190 | 180 | 170 | 150 |
7.3 Bei Gußeisen nach Abschnitt 2.3 die in dem Gutachten des Sachverständigen festgelegten Werte.
7.4 Die in Tafel 2 für 20 °C angegebenen Festigkeitskennwerte gelten bis 50 °C, die für 100 °C angegebenen Werte bis 120 °C. In den übrigen Bereichen ist zwischen den angegebenen Werten linear zu interpolieren (z.B. für 80 °C zwischen 20 und 100 °C, für 140 °C zwischen 100 und 150 °C), wobei eine Aufrundung nicht zulässig ist.
Für Werkstoffe mit Einzelgutachten nach Abschnitt 2.3 gilt die Interpolationsregel nur bei hinreichend engem Abstand (5) der Stützstellen.