DGUV Regel 112-189 - Benutzung von Schutzkleidung

Abschnitt 7.2 - 7.2 Reinigung

7.2.1

Schutzkleidung ist in regelmäßigen Abständen zu reinigen. Dabei sind die Informationen des Herstellers über die Reinigungsmethode, Reinigungsmittel und die Waschvorschriften zu beachten. Die Schutzwirkung darf durch die Reinigung nicht herabgesetzt werden.

Siehe auch Abschnitt 4.6.4.

7.2.2

Warnkleidung ist bei Verschmutzung zu reinigen, da sie durch die Verschmutzung sehr schnell ihre Auffälligkeit verliert.