Ausbildung für Arbeiten mit der Motorsäge und die Durchführung von Baumarbeiten
(DGUV Information 214-059)
Information
DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband |
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Stand der Vorschrift: Ausgabe: November 2018
Inhaltsverzeichnis | Abschnitt |
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Vorbemerkung | |
Einleitung | 1 |
Persönliche und fachliche Eignung für die Motorsägenarbeit | 2 |
Ausbildungsinhalte | 3 |
Modul A - Grundlagen der Motorsägenarbeit | 3.1 |
Modul B - Baumfällung und Aufarbeitung | 3.2 |
Arbeit mit Motorsägen in Arbeitskörben | 3.3 |
Anforderungen an den Ausbildungsträger | 4 |
Handlungshilfe zur Bestimmung des Ausbildungsumfangs | Anlage 1 |
Ermittlung des Ausbildungsumfangs | Anlage 2 |
Bescheinigung am Beispiel des Modul A | Anlage 3 |
Literaturverzeichnis | Anlage 4 |
Vorbemerkung
Die in der Informationsschrift enthaltenen Inhalte "Ausbildung für Arbeiten mit der Motorsäge und die Durchführung von Baumarbeiten" sind zwischen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) abgestimmt.
Die Kompatibilität der Ausbildungen Baumarbeiten im Gartenbau nach Unfallverhütungsvorschrift "Gartenbau, Obstbau und Parkanlagen" (VSG 4.2) und der Module der DGUV Information 214-059 "Ausbildung für Arbeiten mit der Motorsäge und die Durchführung von Baumarbeiten" besteht.
Die gegenseitige Anerkennung dieser vorgenannten Ausbildungen ist zwischen der SVLFG und der DGUV vereinbart.
Damit wird eine grundsätzliche Vereinheitlichung der Motorsägenausbildung erreicht und das Ausbildungsniveau erhöht.