Abschnitt 2.25
Zuverlässigkeit (einer Maschine): Fähigkeit einer Maschine oder von deren Teilen oder Ausrüstung, eine geforderte Funktion unter festgelegten Bedingungen und für einen vorgegebenen Zeitraum ohne Ausfall zu erfüllen.
(Vermerk: Die Definition ist übertragbar auf andere Geräte und Einrichtungen)