Abschnitt 2.8
Signalleuchten sind über die Grenzen des Prüfbereiches hinaus deutlich erkennbare Leuchten mit roter oder grüner Signalgebung zur Kennzeichnung des Betriebszustandes im Prüfbereich.
Signalleuchten sind über die Grenzen des Prüfbereiches hinaus deutlich erkennbare Leuchten mit roter oder grüner Signalgebung zur Kennzeichnung des Betriebszustandes im Prüfbereich.