Abschnitt 3.4 - 3.4 Gebrauchsanleitung
Für Schutznetze (Sicherheitsnetze) stellt der Hersteller Gebrauchsanleitungen zur Verfügung.
In der Gebrauchsanleitung müssen Angaben mindestens enthalten sein über:
Auf-, Abbau und Einsatz
erforderliche Verankerungskräfte
maximale Absturzhöhe
minimale Auffangbreite
Schutznetzverbindungen
minimaler Abstand unter dem Schutznetz (Sicherheitsnetz)
Aufbewahrung, Pflege und Überprüfung
Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für die Prüfung der Prüfmaschen
gegebenenfalls der Zeitpunkt der Ausmusterung
mögliche Gefahren (z. B. infolge extremer Temperaturen, chemischer Einflüsse)
In der Gebrauchsanleitung ist außerdem darauf hinzuweisen, dass Schutznetze (Sicherheitsnetze) und Netzzubehör, die durch den Absturz einer Person oder eines Gegenstandes beansprucht worden sind, nur nach Prüfung und Freigabe durch eine fachkundige Person wieder eingesetzt werden dürfen.
Siehe DIN EN 1263-1 "Schutznetze (Sicherheitsnetze) - Teil 1: Sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfverfahren" |