Abschnitt 3.3 - Handlauf
Die Geschwindigkeit des Handlaufs sollte der Geschwindigkeit der sich bewegenden Fahrtreppe oder des Fahrsteigs entsprechen. Hierbei ist ein Vorlauf des Handlaufs von maximal 2 Prozent akzeptabel.
Die Geschwindigkeit des Handlaufs sollte der Geschwindigkeit der sich bewegenden Fahrtreppe oder des Fahrsteigs entsprechen. Hierbei ist ein Vorlauf des Handlaufs von maximal 2 Prozent akzeptabel.