Abschnitt 4 - 4 Arbeiten mit Lärmgefährdung
Die Schädigung des Gehöres durch Lärmeinwirkung ist noch immer die häufigste Berufskrankheit. Lärm beeinträchtigt aber nicht nur das allgemeine Gesundheitsempfinden, sondern auch die Arbeitsleistung und Arbeitsqualität!
Charakteristisch für den Schmied sind seit jeher die bei der Arbeit am Amboss erzeugten Geräusche durch Hammerschläge. Aber nicht nur das Schmieden des Eisens, sondern auch alle anderen Arbeiten sind mit Geräuschen verbunden. Wenn diese Geräusche einen bestimmten (Schall-)Expositionspegel überschreiten, welcher zu einer Gefährdung des Gehöres führt, spricht man von Lärm.
Der Gesetzgeber schreibt für alle Arbeitsplätze den einzuhaltenden Lärmexpositionspegel vor. Der Lärmexpositionspegel ist, vereinfacht ausgedrückt, der durchschnittliche Geräuschpegel am Arbeitsplatz während eines 8-Stunden-Arbeitstages. Der Lärmexpositionspegel an (gewerblichen) Arbeitsplätzen soll unter 80 dB(A) betragen.
Dieser Lärmexpositionspegel stellt den maximalen Wert dar, denn bei einer Überschreitung besteht die Gefahr der Lärmschwerhörigkeit (Lärmschwerhörigkeit ist, wie bereits oben erwähnt, auch heute noch die häufigste Berufskrankheit).
Der Hufbeschlagschmied führt beim Beschlagen eines Pferdes verschiedene Arbeitsschritte durch, welche unterschiedlich laut sind. Auch der Beschlagvorgang selbst ist von Pferd zu Pferd unterschiedlich, wenn z. B. die alten Hufeisen wiederverwendet werden oder ein ganz spezielles Eisen angefertigt werden muss.
Aus Bild 4-1 können die durchschnittlichen Werte für die jeweiligen Arbeitsschritte entnommen werden.
Lärmexpositionspegel bei typischen Hufbeschlagsarbeiten | |
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Kompletter Hufbeschlag | 85-87 dB(A) |
Hufeisen abnieten, Hufeisen abnehmen, Huf beschneiden | 70 dB(A) |
Hufeisen auf Amboss richten | 82 dB(A) |
Schleifarbeiten mit Handschleifmaschine | 90 dB(A) |
Hufeisen im Fahrzeug mit Bandschleifer bearbeiten | 93 dB(A) |
Hufeisen im Gasofen erwärmen und auf Amboss richten | 79-87 dB(A) |
Hufeisen aufnageln und aufnieten | 73-77 dB(A) |
Bild 4-1: Lärmexpositionspegel beim Hufbeschlag
Messungen der Berufsgenossenschaft haben ergeben, dass beim Beschlagen eines Pferdes im Durchschnitt 85-87 dB(A) erreicht werden. Dieser Wert wird in der Lärm- und Vibrationsschutzverordnung als Lärmbereich bezeichnet. Dies bedeutet für Hufbeschlagschmiede, dass bei allen Arbeiten (vgl. Bild 4-1) mit 85 dB(A) und mehr Gehörschutz getragen werden muss, um das Gehör wirksam zu schützen und für alle Beschäftigten die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G 20 "Lärm" Pflicht ist.
Näheres hierzu kann in den Abschnitten 8.8 und 12.2 dieser Broschüre nachgelesen werden.
Zusätzlich werden bei Hufbeschlagsarbeiten folgende Maßnahmen zur Reduzierung von Lärm empfohlen:
Der Amboss sollte nicht direkt auf einem Metallgestell aufgebaut werden. Hier sind zusätzlich schwingungsdämpfende Holz- oder Kunststoffzwischenlagen zu verwenden (Bild 4-2).
Schmiedearbeiten beim Kunden sind, wenn möglich, immer im Freien durchzuführen.
Gleiches gilt für Arbeiten mit dem Schleifbock oder dem Winkelschleifer. Arbeiten innerhalb des Kundendienstfahrzeuges sind zu vermeiden, ggf. herausziehbare oder herausschwenkbare Fahrzeugeinbauten verwenden.
Ein Doppelschleifbock sollte, wenn möglich, durch einen Bandschleifer ersetzt werden.
In Schmieden, z. B. auf großen Gestüten mit eigener Hufbeschlagswerkstatt, sind bauliche Lärmminderungsmaßnahmen an Decken und Wänden vorzunehmen.