DGUV Information 202-059 - Erste Hilfe in Schulen

Abschnitt 1 - 1 Was enthält diese Information?

Nach § 21 Sozialgesetzbuch VII muss für Schülerinnen und Schüler in der Schule eine sachgerechte Erste Hilfe sichergestellt werden. Diese DGUV Information nennt die Voraussetzungen für eine wirksame Erste Hilfe in allgemeinbildenden und beruflichen Schulen. Außerdem werden Hinweise für Maßnahmen nach Eintritt eines Unfalls und dem Transport von Verletzten gegeben.

ccc_3582_as_2.jpg