DGUV Vorschrift 9 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz

Abschnitt 15 - Zu § 8 Abs. 1:

Dies kann z. B. erreicht werden, wenn

  • nicht gleichzeitig zwei verwechselbare Leuchtzeichen verwendet werden,

  • ein Leuchtzeichen nicht in der Nähe einer relativ ähnlichen anderen Lichtquelle verwendet wird,

  • nicht gleichzeitig mehr als ein Schallzeichen eingesetzt wird,

  • Schallzeichen dann nicht verwendet werden, wenn der Umgebungslärm zu stark ist.