Abschnitt 3.2 - 3.2 Bolzensetzwerkzeuge
Im gewerblichen Bereich sind ausschließlich Bolzenschubwerkzeuge zugelassen (Abb. 3-5).
Bolzenschubwerkzeuge, die bis Ende 2009 hergestellt wurden, müssen folgende Kennzeichnungen tragen:
PTB-Zulassungszeichen (Abb. 3-6) oder Zulassungszeichen einer anderen europäischen Prüfstelle
Hersteller
Typenbezeichnung
Bezeichnung der vorgeschriebenen Munition
Fabrikationsnummer
Prüfkennzeichnung (Abb. 3-7)
Bolzenschubwerkzeuge, hergestellt ab 2010, tragen ein CE-Zeichen. Das PTB-Zulassungszeichen und das Prüfzeichen stehen nicht mehr auf dem Gerät.
Wesentliche Informationen zum Umgang mit Bolzenschubwerkzeugen liefern die Betriebsanleitungen der Hersteller, z. B.:
Hinweis auf die vorgeschriebene Wiederholungsprüfung
Anleitung - erforderlichenfalls mit bildlicher Darstellung - für die Benutzung und Instandhaltung des Gerätes
Bezeichnung der für das Gerät vorgeschriebenen Munition und Verhaltensanweisungen bei Munitionsversagen
Bezeichnung der für das Gerät geeigneten Setzbolzen (Abb. 3-8)
Hinweise zum Montageablauf beim Einbau des Pufferringes und
Angabe des maximalen Austrittsmaßes des Schubkolbens aus dem Lauf
Folgende weitere Sicherheitsanforderungen sollten beachtet werden:
Bolzen nie in ungeeignete Werkstoffe eintreiben (Betongüteklasse beachten, nicht in Lochziegel oder Leichtbaustoffe, nicht in Eintreibstellen von herausgezogenen oder herausgebrochenen Setzbolzen)
Mindestabstände der Setzbolzen untereinander und von freien Kanten einhalten
Benutzung der erforderlichen persönlichen Schutzausrüstung (Schutzhelm, Schutzbrille und Gehörschutz)
Beachtung des Mindestalters (mindestens 18 Jahre, sonst nur zu Ausbildungszwecken unter Aufsicht)
Weitere Anforderungen enthält die DGUV Vorschrift 56/57 "Arbeiten mit Schussapparaten".