DGUV Information 209-014 - Lackieren und Beschichten

Abschnitt 2.4 - 2.4 Ordnung und Sauberkeit

Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz tragen sehr viel zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz bei. Hier sind alle Beschäftigten im Betrieb gefragt.

  • Verwenden Sie keine Gefäße zum Aufbewahren von Lacken, Lösemitteln etc., die mit Lebensmittelgefäßen verwechselt werden können.

  • Verschließen Sie die Gefäße, sodass nichts auslaufen oder ausdünsten kann.

  • Beschriften Sie Gefäße und Behälter gut lesbar und nicht abwaschbar.

  • Entsorgen Sie nicht benötigte Reste.

  • Beschränken Sie Ihre Vorräte an Lacken, Lösemitteln, Härtern etc. am Arbeitsplatz auf maximal den Schichtbedarf. Alle weiteren Vorräte gehören ins Lacklager.

  • Halten Sie Notausgänge immer frei. Sie dürfen auch nicht kurzfristig - etwa durch Pakete - verstellt werden.

  • Auf Flucht- und Rettungswegen dürfen keine Brandlasten wie Papier, Karton, etc. stehen. Nur freie Flucht- und Rettungswege ermöglichen, dass gefährdete Personen vor dem Brand/Schadenfall fliehen können und dass Feuerwehr und Sanitätspersonal schnell zu Personen vordringen können, die Hilfe brauchen.

  • Sorgen Sie dafür, dass Brandschutztüren immer geschlossen sind oder, im Fall eines Feueralarms, automatisch schließen können.

  • Um Ihre Gesundheit wirksam zu schützen, essen und trinken Sie nur in den Pausenräumen.

  • Benutzen Sie die vorgesehene PSA, z. B. Atemschutz, Schutzhandschuhe, Schutzkleidung.

  • Benutzen Sie vor der Arbeit Hautschutzmittel, soweit im Hautschutzplan angegeben.

  • Reinigen Sie Ihre Hände nicht mit Lösemitteln, sondern nutzen Sie die im Hautschutzplan angegebenen speziellen Hautreinigungsmittel. Pflegen Sie Ihre Hände nach der Arbeit mit Hautpflegemittel.