Technische Regeln für Arbeitsstätten
Beleuchtung (ASR A3.4)
Vom 29. April 2011 (GMBl S. 303)
Zuletzt geändert durch die Bek. vom 10. April 2014 (GMBl S. 287)
- Bek. d. BMAS v. 29.4.2011 - IIIb4 - 34602 - 10 -
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder.
Sie werden vom Ausschuss für Arbeitsstätten ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben.
Diese ASR A3.4 konkretisiert im Rahmen des Anwendungsbereichs die Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.
Die vorliegende Technische Regel beruht auf der BGR 131, Teil 2 "Leitfaden zur Planung und zum Betrieb der Beleuchtung" des Fachausschusses "Einwirkungen und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Der Ausschuss für Arbeitsstätten hat die grundlegenden Inhalte der BGR 131, Teil 2 in Anwendung des Kooperationsmodells (BArbBl. 6/2003 S. 48) als ASR in sein Regelwerk übernommen.
Inhaltsübersicht(1) | Abschnitt |
---|---|
Zielstellung | 1 |
Anwendungsbereich | 2 |
Begriffsbestimmungen | 3 |
Beleuchtung mit Tageslicht | 4 |
Künstliche Beleuchtung in Gebäuden | 5 |
Künstliche Beleuchtung im Freien | 6 |
Betrieb, Instandhaltung und orientierende Messung | 7 |
Abweichende/ergänzende Anforderungen für Baustellen | 8 |
Beleuchtungsanforderungen für Arbeitsräume, Arbeitsplätze und Tätigkeiten | Anhang 1 |
Beleuchtungsanforderungen für Arbeitsbereiche, Arbeitsplätze und Tätigkeiten im Freien | Anhang 2 |
Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.