Abschnitt 11 TRD 300 - Kleinste zulässige Wanddicke/ Höchstwanddicke (1)
Auf die jeweiligen TRD der Reihe 300 wird verwiesen.
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)
Auf die jeweiligen TRD der Reihe 300 wird verwiesen.