Abschnitt 5.1 - 5
Betrieb
5.1
Betriebsanweisung
Der Betreiber hat für den Betrieb von Fahrtreppen und Fahrsteigen eine Betriebsanweisung auf der Grundlage der Angaben des Herstellers - gegebenenfalls auch des Herstellers der Einkaufswagen - zu erstellen.
Siehe Musterbetriebsanweisung in Anhang 3.