Abschnitt 10.1 - 10 Betriebsanleitung
10.1 Allgemeine Angaben
Zu jedem Universal-Vorbereitungsbereich ist vom Hersteller eine Betriebsanleitung mitzuliefern. Die Betriebsanleitung muss mindestens folgende Angaben enthalten:
Technische Beschreibung der Anlage und der Sicherheitseinrichtungen
Anforderungen an die Schulung des Personals
Angaben zur bestimmungsgemäßen Verwendung (insbesondere mengen-, flächen- und stoffbezogene Grenzen)
Warnhinweise zum vorhersehbaren Fehlgebrauch, z. B. durch Anschluss von Geräten an nicht vorbereitungsplatzbezogene Versorgungseinrichtungen oder Verwendung nicht-explosionsgeschützter akkubetriebener Geräte
Geräuschemissionswerte, soweit anwendbar nach DIN EN 14462 oder DIN EN 13023
Angaben für den Notfall, z. B.: Art der verwendeten Feuerlöschausrüstung, Warnhinweise über mögliche Emission oder Leckage von schädlichen Stoffe und, falls möglich, Angaben über Mittel zur Bekämpfung ihrer Wirkungen (siehe 6.4.5.1 g von DIN EN ISO 12100).