Abschnitt 1 TRD 503 - Geltungsbereich (1)
Diese Richtlinie gilt für die Bauprüfung und die Wasserdruckprüfung an Dampfkesseln der Gruppe IV und an den in § 15 Abs. 2 Nr. 1 DampfkV(1) bezeichneten Teilen der Dampfkesselanlage mit einem Dampfkessel der Gruppe IV.
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)
Siehe jetzt BetrSichV