Abschnitt 4 - Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
Auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung werden geeignete Maßnahmen ausgewählt, um das Entstehen von Gesundheits- und Unfallgefährdungen durch Gefahrstoffe zu vermeiden oder zumindest zu minimieren. Hierbei sind die Vorschriften der Gefahrstoffverordnung zu beachten (siehe Schaubild).