1.1 Diese TRG gilt für Fässer aus Stahl in nahtloser oder geschweißter Ausführung.
1.2 Es wird verwiesen auf
1.
TRG 001 - Aufbau und Anwendung der TRG,
2.
die Richtlinien des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung:
TRG 700 - Richtlinie für das Verfahren der Bauartzulassung von Druckgasbehältern
TRG 760 - Richtlinie für das Prüfen von Druckgasbehältern durch den Sachverständigen (2).
(1) Red. Anm.:
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)