§ 41 - Inkrafttreten
Diese Unfallverhütungsvorschrift tritt am 1. Juli 19951 in Kraft. Gleichzeitig treten die Unfallverhütungsvorschriften
"Flurförderzeuge" (VBG 12a) vom 1. Oktober 1956 in der Fassung vom 1. Januar 1993
und
"Kraftbetriebene Flurförderzeuge" (VBG 12b) vom 1. Januar 1989
außer Kraft.
Zu diesem Zeitpunkt wurde diese Unfallverhütungsvorschrift erstmals von einer Berufsgenossenschaft in Kraft gesetzt.