DGUV Information 201-060 - Vermessungsarbeiten

Abschnitt 10.1 - 10.1 Häfen, Wehre, Fließgewässer

In Häfen und an Wehren, aber auch an Fließgewässern, ist jederzeit mit kräftiger Strömung entlang der Wasserkanten zu rechnen. Hier ist es unbedingt geboten, sich im Vorfeld über mögliche Ausstiegsmöglichkeiten bzw. -hilfen aus dem Wasser zu informieren.

Bei einem Abstand von weniger als 2 m zu einer Absturzkante sind Sicherungsmaßnahmen zur Verhinderung von Absturzunfällen zu ergreifen, z. B. das Anbringen von Seitenschutz.

Eigentümer bzw. Eigentümerinnen der Uferflächen können darüber hinausgehende Schutzmaßnahmen vorschreiben.