Abschnitt 8 - 8 Lärmminderungsmaßnahmen
Das Ziel aller Lärmminderungsmaßnahmen muss die Senkung des Lärmexpositionspegels sein. Lärm ist Stress mit allen psychosomatischen Begleiterscheinungen, wie Bluthochdruck, und kann bei langjähriger Einwirkung ab 85 dB(A) zu irreversiblen Gehörschäden führen.