Dach-, Zimmer- und Holzbauarbeiten
(DGUV Information 201-054)
Information
DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband |
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Stand der Vorschrift: Ausgabe Oktober 2015
Inhaltsübersicht | Abschnitt |
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Vorbemerkung | |
Anwendungen dieser Information | 1 |
Anwender | 1.1 |
Einschränkung des Anwendungsbereiches | 1.2 |
Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit durch die Arbeitsorganisation | 2 |
Maßnahmen und Einrichtungen zur Durchführung von Dach- und Holzbauarbeiten | 2.1 |
Gefährdungsbeurteilung | 2.2 |
Leitung, Aufsicht, Unterweisung | 2.3 |
Mängelmeldung | 2.4 |
Bestehende Anlagen | 2.5 |
Montageanweisung/Verlegeanleitung | 2.6 |
Sichern und Kennzeichnen von Gefahrbereichen | 2.7 |
Brandschutz | 2.8 |
Maßnahmen zur Verhütung von mechanischen Gefährdungen | 3 |
Arbeitsplätze | 3.1 |
Verkehrswege - Zugänge zu Arbeitsplätzen | 3.2 |
Absturzsicherungen | 3.3 |
Absperrungen | 3.4 |
Ausnahmen | 3.5 |
Öffnungen | 3.6 |
Zusätzliche Anforderungen bei Arbeiten an und auf nicht durchsturzsicheren Dächern und Bauteilen | 4 |
Allgemeines | 4.1 |
Arbeitsplätze und Verkehrswege | 4.2 |
Maßnahmen zur Verhütung von elektrischen Gefährdungen | 5 |
Elektrische Betriebsmittel | 5.1 |
Leitungen und Leitungsroller | 5.2 |
Elektrische Freileitungen | 5.3 |
Maßnahmen bei Gewitter | 5.4 |
Verwendung von Handmaschinen auf der Baustelle | 6 |
Verwendung von Eintreibgeräten | 6.1 |
Verwendung von Kettensägen | 6.2 |
Dachdecker-Auflegeleitern | Anhang 1 |
Dachdeckerstühle | Anhang 2 |
Muster einer Betriebsanweisung Handmaschine am Beispiel Handtrennschleifer | Anhang 3 |
Vorschriften und Regeln | Anhang 4 |
Vorbemerkung
Diese Information ist die Zusammenfassung der bisherigen DGUV Regel 101-016 "Dacharbeiten" (bishger BGR 203) und DGUV Regel 101-020 "Zimmer- und Holzbauarbeiten" (bisher BGR 214). Die Inhalte der Regeln wurden in dieser Information entsprechend den Neuerungen im staatlichen Regelwerk und im Regelwerk der Unfallversicherungsträger aktualisiert.
Diese Information gibt erläuternde Hinweise zu den Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der Baustellenverordnung (BaustellV), den Arbeitsstättenregeln (ASR), den Regelungen der Unfallversicherungsträger und zu einschlägigen Normen, die bei der Ausführung der Arbeiten sowie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen sind.
Informationen richten sich in erster Linie an den Unternehmer und sollen ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und/oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.