Abschnitt 6.4 - 6.4 Erhöhte elektrische Gefährdung
Häufig müssen Instandhaltungsarbeiten in engen Räumen ausgeführt werden. Bestehen die Wände aus elektrisch leitfähigen Materialien, mit denen der Mensch großflächig in Berührung kommen kann, liegt eine erhöhte elektrische Gefährdung vor (wie durch Metallbehälter oder im Rohrgraben mit feuchtem Holzverbau). In diesen Bereichen sind nur folgende Schutzmaßnahmen zulässig:
Schutztrennung
Der Trenntransformator ist außerhalb des Arbeitsbereichs aufzustellen. Ist das nicht möglich, müssen zusätzliche Schutzmaßnahmen durch eine Elektrofachkraft getroffen werden.
Schutzkleinspannung
Handleuchten dürfen nur mit Schutzkleinspannung betrieben werden.
Schweißgeräte
Wenn unter erhöhter elektrischer Gefährdung geschweißt werden soll, dürfen nur Schweißgeräte eingesetzt werden, die das Symbol oder die bisherigen Symbole bei Wechselstromquellen und bei Gleichstromquellen tragen. In die fachgerechte Auswahl der Schutzmaßnahme sollte eine Elektrofachkraft eingebunden werden.