DGUV Information 201-005 - Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung (BioStoffV) Tätigkeiten mit Boden sowie bei Grundwasser- und Bodensanierungsarbeiten
Abschnitt 3 - 3 Anforderungen der Biostoffverordnung
Die BioStoffV regelt die Vorgehensweise bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen.
Aufgrund des Vorkommens von Biologischen Arbeitstoffen im Boden und Grundwasser findet
die BioStoffV auch beim Umgang mit diesen Umweltmedien Anwendung.