Abschnitt 11.1 - 11.1 Dichtheitsprüfungen/Kontrolle
Die Dichtheit gasführender Anlagenteile ist ein wesentliches Kriterium für den sicheren Anlagenbetrieb. Es sind deshalb Kontrollen und Prüfungen der Dichtheit gasführender Anlagenteile durchzuführen:
Vor der ersten Inbetriebnahme
Im Zuge von Überwachungs- und Wartungsarbeiten
Vor einer erneuten Inbetriebnahme
Nach wesentlichen Änderungen
Nach Instandsetzungsarbeiten
Wiederkehrende Dichtheitsprüfungen nach Prüfplan
Die Dichtheitsprüfungen nach DVGW-Regelwerk sind Bestandteil der Explosionssicherheit der Gasanlage und erfüllen die Anforderungen an Dichtheitsprüfungen nach BetrSichV und GefStoffV.
![g_bu_25_as_9.jpg](https://resources-eu-prd.wk-onega.com/docmedia/attach/WKDE-LTR-DOCS-PHC/g_bu_25_as_9.jpg)
Abb. 28
Dichtheitskontrolle bei der Funktionsprüfung an einer GDRM-Anlage.