Abschnitt 1.3 - Sicherheitsdatenblatt
Das Sicherheitsdatenblatt enthält die vollständigen Sicherheitsinformationen über den Gefahrstoff, die oft deutlich über die Angaben auf der Verpackung hinausgehen. Der Hersteller/Inverkehrbringer eines Gefahrstoffes ist nach Gefahrstoffverordnung verpflichtet, gewerbsmäßigen Anwendern ein aktuelles, in deutscher Sprache abgefasstes und mit Datum versehenes Sicherheitsdatenblatt kostenlos und spätestens mit der ersten Lieferung zu übermitteln