Abschnitt 4.5 - Maßnahmen des Arbeitsschutzes beim manuellen Handhaben von Reifen und Rädern
Primär sind technische und/oder organisatorische Maßnahmen zu ergreifen.
Bei der Reifenmontage sind dies
Vermeidung manueller Lastenhandhabung durch Automatisierung/Mechanisierung (z.B. Hebehilfen, Hub- und Transportwagen, Montagestraßen),
ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes (z.B. Hebebühnen, höhenverstellbare Montagetische),
Pausen-/Erholungszeitgestaltung,
Vermeiden von einseitigen Belastungen durch häufigen Wechsel der Arbeitsabläufe.
4.5.1
Einsatz von Hebe- und Montagehilfen
Bild 4-4: Lkw-Radmontage ohne Montagehilfe
Bild 4-5: Lkw-Radmontage mit Montagehilfe
4.5.2
Transport- und Montagewagen
Der Einsatz von Transporthilfen vermeidet das Tragen von Reifen.
Bild 4-6: Einrichtungen für den Radtransport, Beispiel 1
Bild 4-7: Einrichtungen für den Radtransport, Beispiel 2
4.5.3
Gestaltung des Arbeitsplatzes - ausreichende Bewegungsfreiheit
Eine ausreichende Bewegungsfreiheit ist gegeben, wenn eine freie Bewegungsfläche von 1,5 m2 zur Verfügung steht und die Bewegungsfläche an keiner Stelle weniger als 1 m breit ist.
Bild 4-8: Pkw-Radmontage, Bewegungsfreiheit eingeengt
Bild 4-9: Pkw-Radmontage, große Bewegungsfreiheit
4.5.4
Berechnungen der Wirbelsäulenbelastung für ungünstige Hebevorgänge am Übergang Lendenwirbelsäule/Kreuzbein
Bei den errechneten Werten ist zu berücksichtigen, dass sie das Ergebnis der Belastung für ein freies Heben der Last darstellen. Dies dürfte in der Praxis eher unwahrscheinlich sein, da es sich bei der Handhabung eher um ein Gemisch aus Ziehen und Heben durch Einsatz der Beine (Beinauflage) handelt. Die Beispiele sollen zeigen, dass in solchen Situationen technische Hilfsmittel eingesetzt werden müssen.
Bild 4-10: Wirbelsäulenbelastung: Last 60 kg, Kraft 10708 N
Bild 4-11: Wirbelsäulenbelastung: Last 80 kg, Kraft 8723 N
Beispiel für die Verringerung der Wirbelsäulenbelastung durch Verringerung des Abstandes Rad - Körper.