Abschnitt 8.1 - 8.1 Mitnahme von Personen
Der Fahrer darf Personen nur dann mitnehmen, wenn:
der Gabelstapler mit einem Beifahrersitz, einer Rückhaltevorrichtung für den Beifahrer und einem Haltebügel, der sich deutlich innerhalb der Konturen des Gabelstaplers befinden muss, ausgerüstet ist (Bild 8-1),
die Person durch die Ladung nicht gefährdet wird und
der Unternehmer das Mitfahren von Personen zugelassen hat.
Bild 8-1: Gabelstapler mit Beifahrersitz, Rückhalteeinrichtung und Haltegriff für Beifahrer
Die Mitnahme von Personen, beispielsweise als Fahrlehrer bei der Ausbildung oder als Helfer für Be- und Entladearbeiten, ist durch den Unternehmerin einer Betriebsanweisung zu regeln.
Da der Gabelstapler kein Taxi ist, ist die Mitnahme von Personen auf das notwendige Maß zu beschränken.
Während der Fahrt sind verboten:
Das Auf- und Absteigen
Das Übersteigen von einem Gerät auf das andere
Das Herabhängenlassen der Beine über den Rand der Geräte