Abschnitt 2.3 - 2.3 Beauftragung Dritter
Die DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsstelle ist berechtigt, Leistungen von Dritten erbringen zu lassen. Diese werden zur Geheimhaltung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und personenbezogener Daten des Auftraggebers verpflichtet. Die Beauftragung oder Beteiligung Dritter erfolgt nach Abstimmung mit dem Auftraggeber.