Abschnitt 2.10
Betriebszustände
2.10.1
Außer Betrieb sind Prüfanlagen oder deren Teilbereiche, wenn
- a)
alle Spannungszuführungen einschließlich der Signal- und Steuerstromkreise ausgeschaltet und gegen unbefugtes Einschalten gesichert sind,
- b)
alle Sicherheitsmaßnahmen getroffen wurden, die vor Betreten des Prüfbereiches erforderlich sind (bei Spannungen über 1 kV z.B. Erden, Kurzschließen).
2.10.2
Betriebsbereit sind Prüfanlagen oder deren Teilbereiche, wenn
- a)
die Stromversorgungen für die Signal- und Steuerstromkreise der Schaltgeräte eingeschaltet sind,
- b)
die grünen Signalleuchten, sofern sie nach den Festlegungen der VDE 0104, Abschnitt 4 vorhanden sein müssen, eingeschaltet sind,
- c)
alle Spannungszuführungen der Prüfspannung noch ausgeschaltet und gegen unbeabsichtigtes Einschalten gesichert sind,
- d)
die Sicherheitsmaßnahmen des Betriebszustandes "Außer Betrieb", die vor Betreten des Prüfbereiches erforderlich sind, noch bestehen (s. 3.10.1 b).
2.10.3
Einschaltbereit sind Prüfanlagen oder deren Teilbereiche, wenn
- a)
alle Spannungszuführungen der Prüfspannung ausgeschaltet sind,
- b)
sämtliche Zugänge zum Prüfbereich geschlossen sind,
- c)
die roten Signalleuchten eingeschaltet sind,
- d)
die Sicherheitsmaßnahmen des Betriebszustandes "Außer Betrieb", die vor Betreten des Gefahrenbereiches erforderlich sind, aufgehoben sind.
2.10.4
In Betrieb sind Prüfanlagen oder deren Teilbereiche, wenn
- a)
sämtliche Zugänge zum Prüfbereich geschlossen sind,
- b)
die roten Signalleuchten eingeschaltet sind,
- c)
eine oder mehrere der Spannungszuführungen der Prüfspannung eingeschaltet sind.