Sicherheit von kraftbetätigten Karusselltüren
(DGUV Information 208-026)
Information
(bisher BGI 5043)
DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband |
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Stand der Vorschrift: Ausgabe März 2019
Inhaltsverzeichnis | Abschnitt |
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Vorbemerkung | |
Anwendungsbereich | 1 |
Begriffsbestimmungen | 2 |
Allgemeine Anforderungen | 3 |
Planung und Auswahl | 4 |
Bauarten | 4.1 |
Betriebsarten | 4.2 |
Lage, Verkehrswege | 4.3 |
Beschaffenheit des Fußbodens | 4.4 |
Kennzeichnung der Glasflächen | 4.5 |
Beleuchtung | 4.6 |
Vorhersehbare Nutzung | 4.7 |
Barrierefreiheit | 4.8 |
Vermeidung des Einschließens von Personen | 4.9 |
Anforderungen an Karusselltüren im Verlauf von Fluchtwegen | 4.10 |
Gefahrstellen an Karusselltüren | 5 |
Beispiele von Schutzeinrichtungen an Karusselltüren | 6 |
Betrieb | 7 |
Inbetriebnahme/Unterweisung der Beschäftigten | 7.1 |
Tägliche Sicht- und Funktionskontrolle | 7.2 |
Wartung und Instandsetzung | 8 |
Prüfung | 9 |
Literaturverzeichnis | 10 |
Vorschriften, Regeln und Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit | 10.1 |
Normen | 10.2 |
Sicherheitsmängel an Karusselltüren - Beispiele unzureichender Absicherung | Anhang 1 |
Erfüllung der zusätzlichen Anforderungen an Karusselltüren aus EN 16005 | Anhang 2 |
Gefahrstellen an Karusselltüren mit empfohlenen Schutzmaßnahmen | Anhang 3 |
Vorbemerkung
Karusselltüren werden im Allgemeinen als Außentüren eingesetzt. Sie schützen das Gebäudeinnere vor Zugluft, Lärm und Schmutz. Zusätzlich reduzieren sie den Wärmeaustausch zwischen dem Innen- und Außenbereich des Gebäudes.
Im Innen- und Außenbereich werden Karusselltüren auch als Zugangskontrolle und zur Personenvereinzelung eingesetzt.
Karusselltüren bestehen im Wesentlichen aus Trommelwand und Drehkreuz. Das Drehkreuz rotiert mit seinen Türflügeln um eine vertikale Mittelachse. Es wird hand- oder kraftbetätigt angetrieben. Durch die bewegten Kammern können Personen die Tür passieren. In dieser Information werden kraftbetätigte Türen behandelt.