Abschnitt 1 TRG 202 - Geltungsbereich (1)
1.1 Diese TRG gilt in Verbindung mit der TRG 200 für Hohlkörper nach den Bildern 1 bis 5 aus Stahl zum Herstellen nahtloser Druckgasbehälter, die bei witterungsbedingten Temperaturen und bei Beharrungstemperaturen der Füllung herab bis -20 °C betrieben werden.
1.2 Für Hohlkörper aus Stahl zum Herstellen nahtloser Druckgasbehälter, bei denen der flüssige Zustand des eingefüllten Druckgases nicht nur kurzzeitig - während des Füllens - bei einer Temperatur unterhalb -20 °C aufrechterhalten wird, gilt TRG 203.
Hohlkörper für nahtlose Flaschen |
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Bild 1. Rohrabschnitt |
Bild 2. Preßling |
Bild 3. Hülse (tiefgezogen oder fließgepreßt) |
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für andere nahtlose Behälter |
Bild 4. Zylindrischer Mantel |
Bild 5. Zylindrischer Mantel mit angepreßtem Boden |
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)