Abschnitt 8.1 - 8 Explosionsschutz
8.1 Allgemeines
Besonders das Spritzlackieren, aber auch andere Tätigkeiten (z. B. Reinigen mit brennbaren Reinigungsflüssigkeiten) führen in Universal-Vorbereitungsbereichen zu Explosionsgefahren. Entsprechend der GefStoffV ist ein explosionsgefährdeter Bereich festzulegen; außerdem wird empfohlen, den Bereich entsprechend der Häufigkeit und Dauer des Auftretens oder Vorhandenseins gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre in Zonen (Ex-Zonen) zu unterteilen:
Zone 0: Bereich, in dem explosionsfähige Atmosphäre als Mischung brennbarer Stoffe in Form von Gas, Dampf oder Nebel mit Luft ständig oder über lange Zeiträume oder häufig vorhanden ist.
Zone 1: Bereich, in dem damit zu rechnen ist, dass explosionsfähige Atmosphäre als Mischung brennbarer Stoffe in Form von Gas, Dampf oder Nebel mit Luft bei Normalbetrieb gelegentlich auftritt.
Zone 2: Bereich, in dem bei Normalbetrieb nicht damit zu rechnen ist, dass explosionsfähige Atmosphäre als Mischung brennbarer Stoffe in Form von Gas, Dampf oder Nebel mit Luft auftritt; wenn sie aber dennoch auftritt, dann nur kurzzeitig.
Wirksame Maßnahmen zur Verringerung der Explosionsgefahr sind:
Begrenzung der Konzentration brennbarer Stoffe (insbesondere Lösemitteldämpfe) in Luft durch Einsatz einer technischen Lüftung
Zündschutzmaßnahmen