Abschnitt 1.2
Treppe1 ist ein ortsfester Zugang mit einem Steigungswinkel von mehr als 20° bis 45° mit horizontalen Stufen. Eine Treppe bestehend aus mindestens einem Treppenlauf:
Einläufige gerade Treppe
Zweiläufige gerade Treppe mit Zwischenpodest
Zweiläufige gewinkelte Treppe mit Zwischenpodest
Zweiläufige Treppe mit Zwischenpodest
Treppen mit gewendelten Läufen
Wendeltreppe; Treppe mit Treppenauge
Bogentreppe; Zweiläufige gewendelte Treppe mit Zwischenpodest
Treppen mit geraden und gewendelten Läufen
Bild 2: Auswahl von Treppenarten nach DIN 18 065.
Steig- und Treppenleitern sowie Rampen sind keine Treppen im Sinne dieser Information