Abschnitt 5.3
Hast beim Begehen von Treppen fördert in erheblichem Maß das Unfallgeschehen. Den Treppenbenutzern muss deshalb die Einsicht vermittelt werden, dass Treppen nur ohne Hast sicher zu begehen sind. Auf Auslagen, Werbung oder plakative Hinweise sollte an Treppen verzichtet werden, um die Aufmerksamkeit des Benutzers nicht abzulenken.